allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.) PRÄAMBEL

Die Firma H.S.E. Consulting GmbH, nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der H.S.E. Consulting GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Auftraggeber akzeptiert. Bedingungen von Vertragspartnern der H.S.E. Consulting GmbH und abweichende Vereinbarungen geltend nur, wenn sie schriftlich von der H.S.E. Consulting GmbH ausdrücklich anerkannt werden.


2.) ANGEBOTE

Alle Anbote sind freibleibend und für den Auftraggeber kostenlos.


3.) HÖHERE GEWALT UND UNVORHERGESEHENE HINDERNISSE

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der H.S.E. Consulting GmbH entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Dienstleistungszeiten. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien die H.S.E. Consulting GmbH für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.


4.) WIRTSCHAFTLICHE SCHWIERIGKEITEN BEIM AUFTRAGGEBER

Stellt sich während der Ausführung des Auftrages heraus, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist bzw. über ihn ein Konkursverfahren eröffnet wird oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, so steht es der H.S.E. Consulting GmbH frei, vom Vertrag zurückzutreten.


5.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung oder im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart bzw. vorgemerkt ist. Bei Zahlungsverzug ist die H.S.E. Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Diskontsatz der europäischen Zentralbank anzurechnen. Bei der H.S.E. Consulting GmbH einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.


6.) SCHADENERSATZ

Die H.S.E. Consulting GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.


7.) ZAHLUNGSVERZUG UND VORPROZESSUALE KOSTEN

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die H.S.E. Consulting GmbH berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, der H.S.E. Consulting GmbH sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich oder verletzt er wesentliche Bestimmungen eines Vertrages, so ist die H.S.E. Consulting GmbH berechtig, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Zahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder bloß teilweisen erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Bei einem derartigen Rücktritt steht der H.S.E. Consulting GmbH ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 50 % des Gesamtvergütungspreises zu.


8.) AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen den Vergütungspreis der H.S.E. Consulting GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von der H.S.E. Consulting GmbH anerkannt worden.


9.) UNTERAUFTRÄGE

Die H.S.E. Consulting GmbH kann zu erbringende Dienstleistungen an von ihr ausgewählte Unterauftragnehmer vergeben. Die Bedingungen für das Personal der H.S.E. Consulting GmbH gelten für diesen Fall in gleichem Umfang auch für das Personal des Unterauftragnehmers.


10.) HAFTUNG

Die H.S.E. Consulting GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und andere mittelbare Schäden und Folgeschäden. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Schäden, die durch die H.S.E. Consulting GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.


11.) NICHTIGKEIT EINZELNER KLAUSELN

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


12.) ADRESSE

Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich schriftlich der H.S.E. Consulting GmbH bekannt zu geben.


13.) GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es wird ausschließlich Klagenfurt als Gerichtsstand vereinbart. Bei allen auftretenden Streitigkeiten kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.